Europäische Gesetzte werden Richlinien genannt. Im Rahmen der Harmonisierung ihrer Rechtsvorschriften hat die Europäische Union schon 1989 die Richtlinie 89/391/EWG, die sogenannte „EG-Rahmenrichtlinie“, eine Art „Grundgesetz“ der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes veröffentlicht. Auf dieser Grundlage wurden die „EG-Bildschirmrichtlinie“ 90/270/EWG und die „EG-Betriebssicherheitsrichtlinie“ 89/655/EWG erlassen. Bis zur Umsetzung der Bestimmungen in nationales Recht galten sie auch in Deutschland als verbindliche Vorschriften zur Gestaltung und zum Betrieb von Arbeitsplätzen aller Art, sofern das nationale Recht nicht schärfere Bestimmungen enthielt. Inzwischen – ihre Regelungen sind inzwischen im deutschen Recht fest verankert – haben sie für die Praxis an Bedeutung verloren und sind eher als
„historische“ Dokumente zu werten.
EU Richlinien
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Deutschland Gesetze |
Gesetzliche Unfallversicherung |
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| Rahmenrichtlinie <89/391/EWG | Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) vom 7.8.1996 |
Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention |
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| Betriebssicherheitsrichtlinie 89/655/EWG | Betriebssicherheitsverordnung |
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| Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG |
Bildschirmarbveitsverordnung (BildscharbV) vom 4.12.1996 |
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 | |
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